In den letzten Jahrzehnten sind viele Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen aus der Kirche ausgetreten. Ihr Leben mit Gott ging trotzdem weiter. Irgendwann kommt für Viele der Tag, an dem sie wieder ganz offiziell dazugehören möchten. Oder sie sind aus ihrer bisherigen Kirche ausgetreten und möchten nun der Ev. Kirche beitreten. Eine neue Taufe ist dazu nicht notwendig. Wenn Sie christlich getauft sind und in die Evangelische Kirche eintreten möchten, dann wenden Sie sich direkt an den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Wohnsitz- oder Wunschkirchengemeinde.
In Verbindung mit einem Gespräch können Sie sofort, wenn Sie getauft sind, in die Ev. Kirche wechseln oder auch wieder eintreten.
Seit 1990 besteht die Möglichkeit, die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde selbst zu bestimmen. Bis dahin war ausschließlich die Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnte, möglich. Inzwischen richtet sich die Zugehörigkeit nicht mehr nur nach dem sogenannten parochialen System, sondern es kann auch eine Wunschkirchengemeinde gewählt werden.
Was müssen Sie tun und was ist zu beachten, wenn Sie Ihrer Wunschkirchengemeinde angehören wollen?
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Antrag auf Umgemeindung
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An das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Dorsten
Südwall 5
46282 Dorsten