17.12.2021 Neue Coronaschutzmaßnahmen bei Gottesdiensten

von Ev. Kirchengemeinde Bottrop

Während bundesweit die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen immer wieder angepasst werden, aktualisiert auch die Evangelische Kirchengemeinde Bottrop die Regelungen für ihre Gottesdienste.

Diese neuen Vorgaben orientieren sich weitestgehend an den Empfehlungen der für Bottrop zuständigen Landeskirche von Westfalen.

 

  • Für Gottesdienste in Kirchengebäuden gilt bis auf weiteres 2G.
    Minderjährige gelten als immunisierte Personen.
    Während des gesamten Gottesdienstes gilt Maskenpflicht.
  • Für Gottesdienste unter freiem Himmel bleibt es bei 3G.
    Auch dort gilt Maskenpflicht.

Vor allen Gottesdiensten wird der Immunisierungsstatus der Teilnehmenden geprüft. Unter Umständen kann auch eine Anwesenheitsdokumentation mit einfacher Nachverfolgbarkeit durchgeführt werden.

 

Diese neusten Regelungen gelten bis auf weiteres – und damit auch für die Weihnachtsgottesdienste 2021.


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