von Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten
Foto: Die Kreissynode ist das höchste Organ im Kirchenkreis.
Sollen sich die beiden Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen im Jahr 2028 vereinigen – oder nicht? Diese Frage steht im Zentrum eines synodalen Vorgesprächs am 10. Oktober in Dorsten-Holsterhausen.
Im Jahr 1907 wurde der Kirchenkreis Recklinghausen gegründet, die Feier fand damals in der Bottroper Martinskirche statt. Durch Zuzug wuchsen die Gemeinden immer weiter, bis man Ende der 1950er Jahre die „Unregierbarkeit“ des auf fast 200.000 Gemeindeglieder angewachsenen Kirchenkreises feststellte. Die Teilung wurde zum 1. Januar 1961 Wirklichkeit, als die westlichen Städte Bottrop, Gladbeck und Dorsten ein eigener Kirchenkreis wurden. Der erste Superintendent wurde Pfarrer Karl Philipps aus Gladbeck-Brauck.
Seit dem Prozess „Kirche mit Zukunft“ in den 2000er Jahren gibt es eine strategische Zusammenarbeit im so genannten Gestaltungsraum. Eine geplante Vereinigung scheiterte 2009 an der fehlenden Einigkeit der Kirchengemeinden in beiden Kirchenkreisen. Seitdem wurden die Kreiskirchenämter vereinigt und mit dem Schulreferat, dem Pfarramt für gesellschaftliche Verantwortung und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit gemeinsame synodale Dienste geschaffen. Die Kreissynodalvorstände arbeiten vertrauensvoll zusammen und laden sich gegenseitig zu ihren Sitzungen ein. Seit 2023 gibt es den Verband der Kirchenkreises als gemeinsame Körperschaft für die Zusammenarbeit.
Nach der gescheiterten Fusion erklärten beiden Kreissynoden 2009, der Prozess zu einer Vereinigung sei „im Grundsatz unumkehrbar“. Jetzt bietet sich im Jahr 2028 ein günstiges Zeitfenster: Dann enden gleichzeitig die Amtszeiten der Kreissynoden, der Kreissynodalvorstände und der Superintendentin bzw. des Superintendenten.
Bei der Vorsynode in Dorsten-Holsterhausen wird eine Diskussionsvorlage besprochen, die der Kreissynodalvorstand den Gemeinden und Ausschüssen im Frühsommer zur Beratung vorgelegt hatte. In ihr werden Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken einer Vereinigung beschrieben und bewertet. Die Mitglieder des Kreissynodalvorstands haben sie gemeinsam mit den Vorsitzenden der Presbyterien und den Geschäftsführern des Diakonischen Werkes erarbeitet.
Zwei Szenarien werden dabei in den Blick genommen: zum einen die Vereinigung in 2028, zum anderen ein selbständiger Kirchenkreis bis 2036. Superintendent Steffen Riesenberg sagt: „Unabhängig von der Entscheidung wird sich die Kirche spürbar verändern. Alles bleibt wie es ist – das wird es nicht geben.“ Am Ende der Beratungen solle, so Riesenberg, eine Richtungsentscheidung stehen: „Strebt die Kreissynode die Vereinigung an, und wenn ja, welche Fragen müssen dann vorher noch geklärt werden? Falls die Kreissynode die Selbständigkeit auch über 2028 hinaus wählt, welche Vorkehrungen sind dann zu treffen?“
Das synodale Vorgespräch am 10. Oktober um 18.00 Uhr im Gemeindehaus Holsterhausen (Martin-Luther-Str. 48) ist öffentlich, Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Kreissynode wird am 29. November auf dem Bottroper Eigen tagen.
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