von Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten
Foto: Superintendent Steffen Riesenberg im Gespräch mit Präventionsfachkraft Gitta Werring.
„Im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten wollen wir, so formuliert es das Motto des Kirchenkreises, ‚Gott ehren und den Menschen dienen‘. Das geht nur, wenn wir mit aller Konsequenz daran arbeiten, dass die uns anvertrauten Menschen bei uns vor sexualisierter Gewalt sicher sind“, sagt Superintendent Steffen Riesenberg. Der leitende Pfarrer der evangelischen Kirche in Gladbeck, Bottrop und Dorsten legte jetzt gemeinsam mit der Präventionsfachkraft Gitta Werring das Schutzkonzept des Kirchenkreises vor.
Institutionelle Schutzkonzepte waren mit dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für alle kirchlichen Körperschaften verpflichtend eingeführt worden. Sie sollen detailliert beschreiben, welche Maßnahme eine Gemeinde oder ein Kirchenkreis unternehmen, damit Menschen vor sexualisierter Gewalt sicher sind. Dazu gehören zum Beispiel ein Verfahren zur regelmäßigen Einsichtnahme in die Erweiterten Führungszeugnisse der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden oder ein Schulungskonzept, wie alle Mitarbeitenden aufgaben- und verantwortungsorientiert ausgebildet werden können.
Für den Kirchenkreis wurde das Schutzkonzept in einer Arbeitsgruppe erarbeitet. Daran nahmen Frauenpfarrerin Martina Gerlach, die Referentin für Erwachsenenbildung Petra Masuch-Thies sowie der Pfarrer für gesellschaftliche Verantwortung, Dr. Hans Hubbertz und Superintendent Riesenberg teil. „Es ist ein Rahmenkonzept geworden“, sagt Gitta Werring, und erklärt, dass der Kirchenkreis selbst keine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betreibe. Damit fiele ein wesentlicher Risikofaktor weg. Die Gemeinden müssen sich in ihren je eigenen Schutzkonzepten damit auseinandersetzen.
In seinem Rahmenkonzept regelt der Kirchenkreis seine eigenen Aufgaben im Bereich Schulung und Prävention, darüber hinaus gibt es einige Bausteine, die der Kirchenkreis für die Gemeinden gemeinsam entschieden hat. Dazu gehört ein Interventionsplan, aus dem genau hervorgeht, welche Schritte bei einem Verdacht oder einer Beobachtung zu gehen sind. Auch die Zusammensetzung des Interventionsteams ist einheitlich geregelt. Hier laufen bei einem Fall sexualisierter Gewalt die Fäden zusammen. Das soll immer unter der Leitung des Superintendenten (oder einer von ihm beauftragten Person) und immer mit externer Fachberatung geschehen. Der Kirchenkreis hat dazu den SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) Bottrop und das Marienhospital Bottrop als Kinderschutzambulanz als Partnerinnen gewinnen können.
Als vertrauensvolle Ansprechpersonen vor Ort hat der Kreissynodalvorstand Gitta Werring und Pfarrer i.R. Michael Laage gewinnen können. Sie stehen für Nachfragen oder zur Vergewisserung zur Verfügung und helfen Betroffenen oder Zeugen dabei, die nötigen nächsten Schritte zu gehen.
„So ein Schutzkonzept ist natürlich ständig in Arbeit“, sagt Superintendent Riesenberg. Die nächste Überarbeitung sei schon nach einigen Monaten geplant, dann sollen erste Erfahrungen direkt einfließen. Nach jedem Interventionsfall ist eine Überprüfung ohnehin vorgesehen.
Das Schutzkonzept steht auf der Internetseite des Ev. Kirchenkreises zum Download bereit. Es ist verpflichtende Leitlinie für das Handeln der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises.
Im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten hat es seit den 1970er Jahren vier Fälle sexualisierter Gewalt gegeben. Sie wurden im Januar öffentlich gemacht (UK berichtete), als die deutschlandweite ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche veröffentlicht wurde.
Archivbild: Eilts.