Kirchenkreise gründen Verband

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Kreissynoden gaben grünes Licht

Verwaltungsleiter Jürgen Bahl. Foto: Bugzel

Äußerer Anlass für die Verbandsgründung ist die neue Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab dem 1. Januar 2021. Dies habe die beiden Kreissynodalvorstände der Nachbarkirchenkreise vor die Frage gestellt, wie künftig die Zusammenarbeit im so genannten Gestaltungsraum X effizient und kostengünstig organisiert werden könne, erklärte der gemeinsame Verwaltungsleiter Jürgen Bahl vor der letzten Kreissynode des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten in Bottrop.

"Uns ist deutlich geworden, dass der Verband nicht nur aus finanziellen Gründen gegründet wurde. Er hat die Bereitschaft gestärkt bei der Frage, wie beide Kirchenkreise strukturell näher zusammen kommen können", sagte Superintendent Dietmar Chudaska vor der Synode des Kirchenkreises Recklinghausen.

Hintergrund: Beide Kreissynoden hatten im Jahr 2009 übereinstimmend beschlossen, dass der Weg zur Vereinigung beider Kirchenkreise im Grundsatz "unumkehrbar" sei.

Der Verband biete eine solide rechtliche Grundlage, gemeinsames Leitungshandeln im Gestaltungsraum X mit Blick auf eine künftige Vereinigung der Kirchenkreise einzuüben, ergänzte Jürgen Bahl. Sinn und Zweck sei es, bereits heute schon gemeinsam verantwortete Aufgabenfelder von zwei Kirchenkreisen in eine verbindliche Rechtsstruktur zu überführen, unterstrich der Verwaltungsleiter. Dazu werde der Verband auskömmlich finanziert. Man wolle den "äußeren Zwang" der künfigen Umsatzsteuerpflicht für Verwaltungsleistungen positiv nutzen, um die Zusammenarbeit der beiden Kirchenkreise zu intensivieren.

Eine solche Verbandsgründung, so Bahl, sei nicht mit Nachteilen für die Mitarbeitenden der beiden Kirchenkreise verbunden. "Nach Recht und Gesetz werden die privatrechtlich Beschäftigten der Kirchenkreise im Wege eines Betriebsübergangs mit sämtlichen bestehenden Rechten und Pflichten ihrer bestehenden Arbeitsverhältnisse auf die neue Körperschaft (Verband) überführt", versicherte der Verwaltungsleiter. Ihre Arbeitsverträge würden uneingeschränkt weiter gelten.

Die öffentlich-rechtlichen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beamte) werden, im Wege der Versetzung, nach den Bestimmungen des Pfarrdienst- und Kirchenbeamtenrechts, auf die neue Körperschaft (Verband) überführt, führte Jürgen Bahl aus. Bu

 

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