Kreissynode tagt

von Ev. Kirchengemeinde Dorsten

Nach den Kirchenwahlen im Februar steht der Kreissymode ein Wahlmarathon bevor. Foto: Bugzel

Dorsten - Die Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten, Änderungen zur Altersgrenze bei Presbytern, die Amtsbezeichnung von leitenden Geistlichen sowie eine Reihe von Wahlen stehen im Mittelpunkt der nächsten Kreissynode des Kirchenkreises. Das Kirchenparlament tagt am Samstag, 18. Juni in Dorsten.

Die Synode beginnt um 9:00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Johanneskirche, anschließend nehmen die rund 110 Synodalen, Berufenen und Gäste ihre Beratungen im benachbarten Gemeindehaus am Südwall auf.
Nach der Konstituierung der Synode und Grußworten seitens der Stadt Dorsten und der Katholischen Kirche lässt Superintendent Dietmar Chudaska in seinem mündlichen Bericht die Ereignisse der letzten Monate im Kirchenkreis Revue passieren.

Nach den Beratungen zur Finanzsatzung und den landeskirchlichen Vorlagen steht eine Reihe von Wahlen auf der Tagesordnung. Nach der Kirchenwahl im Februar sind die Abgeordneten des Kirchenkreises zur Landessynode der westfälischen Landeskirche zu wählen, daneben müssen sich die Delegierten für neue Mitglieder zahlreicher kreiskirchlicher Ausschüsse entscheiden. Über die Finanzen des Kirchenkreises, seiner Gemeinden und Einrichtungen berät dann die Herbstsynode im November.

Die Leitung des Kirchenkreises liegt bei der Kreissynode. In ihr sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises durch die Pfarrerinnen und Pfarrer und durch eine entsprechende Anzahl von Abgeordneten vertreten, die durch die Presbyterien entsandt werden. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern gibt es auch Synodale mit beratender Stimme, wie z.B. Pfarrerinnen und Pfarrer, die zwar Dienst tum, aber nicht Inhaber einer Pfarrstelle sind. Hinzu kommen Sachverständige für bestimmte Arbeitsbereiche, die vom Kreissynodalvorstand in die Synode berufen werden.

Die Mehrheit der stimmberechtigten Synodalen sind so genannte "Laien". Die Kreissynode nimmt Stellung zu wichtigen Gesetzgebungsvorhaben der Landeskirche, berät Schwerpunktthemen, bezieht Stellung zu aktuellen Themen und kann auch selbst Gesetzesvorhaben anstoßen. Die Beratungen der Kreissynode sind öffentlich, soweit die Synode nichrs anderes beschließt. Bu

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