Maßnahmen gegen Corona-Verbreitung

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Bis zur Karwoche Veranstaltungen absagen oder verschieben

Diese Empfehlung gilt zunächst bis zur Karwoche, die am 5. April beginnt. Bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen soll deutlich und konsequent auf die bekannten Schutzmaßnahmen hingewiesen werden: Verzicht auf Begrüßung durch Handschlag, Abstand, persönliche Hygiene.

Aus Rücksicht auf - durch Lebensalter oder Vorerkrankungen - besonders gefährdete Menschen sei es dringend geboten, die Übertragung des Virus soweit wie möglich einzudämmen, heißt es in einem Rundschreiben der Landeskirche vom Dienstag (10.3.).

Gemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen sollten unter dem Vorbehalt konkreter Weisungen der Gesundheitsbehörden den üblichen Dienstbetrieb unter Einhaltung der notwendigen Schutzvorkehrungen aufrechterhalten.

Bei der Feier des Abendmals verweist die Landeskirche auf die Möglichkeit, Wein oder Saft aus Einzelkelchen zu trinken oder das Brot in den Kelch einzutauchen (Intinctio). "In Zeiten großer Ansteckungsgefahr kann auch nur das Brot zu sich genommen werden, denn wir vertrauen darauf, dass wir auch im Brot die ganze Fülle des Heils empfangen", schrieb die EKvW bereits Ende Februar an ihre Gemeinden.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage in NRW und auf Empfehlung der EKvW hat die Evangelische Kirchengemeinde Bottrop alle größeren Veranstaltungen in ihren Räumlichkeiten bis auf Weiteres abgesagt. Daher findet die für den 13. März geplante Chorprobe BTEHLEHEM des Projektchors DREAM nicht statt und wird auf einen noch nicht bekannten Termin verschoben.

Auch das beliebte Klön-Café am 15. März im Martin-Niemöller-Haus in Bottrop-Fuhlenbrock wird abgesagt. Bu/EKvW

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