Neue Synodalälteste eingeführt

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Kirche mit Gottes Segen aufbauen

Dorsten - Im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes in der Martin-Luther-Kirche in Dorsten-Holsterhausen wurden vier neue Mitglieder des Kreissynodalvorstandes (KSV) des Evangelischen Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten von Superintendent Dietmar Chudaska in ihr Amt eingeführt:
Pfarrerin Anke Leuning (Hervest-Wulfen), Jutta Pawellek (Hervest-Dorsten), Hartmut Lesch (Holsterhausen) und Wolfgang Hübner (Dorsten) waren auf der letzten Kreissynode am 13.November 2015 gewählt worden. Die Nachwahlen waren wegen des Ruhestandes eines ordentlichen KSV-Mitglieds sowie wegen einer Satzungsänderung des Kirchenkreises erforderlich gewesen. Der KSV umfasst nun neun Mitglieder, davon drei Theologen und sechs Laien.

In seiner Ansprache erläuterte Superintendent Chudaska der Gottesdienstgemeinde die Aufgaben des KSV, der als geschäftsführender Vorstand die Geschicke des Kirchenkreises regelt. "Seine Mitglieder kommen aus den Gemeinden des Kirchenkreises, sie sind dort verortet und sorgen für die nötige Vernetzung der Gemeinden mit dem Kirchenkreis." Er sei sich ganz sicher, dass das wichtige Gremium seine Entscheidungen sachlich und mit dem nötigen Weitblick treffen würde. "Unsere Aufgabe in diesem leitenden Gremium ist es, die Kirche mit Gottes Segen und aus seiner Gnade aufzubauen", erklärte Chudaska.

Die einzelnen Kirchengemeinden sind in der westfälischen Landeskirche zu 28 Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Die Kirchenkreise unterstützen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgen für eine gerechte Verteilung der Finanzen und des Personals. Die Leitung eines Kirchenkreises liegt bei der Kreissynode, die in der Regel ein- bis zwei Mal im Jahr tagt. In der Zwischenzeit leitet der KSV im Auftrag der Kreissynode den Kirchenkreis. Er besteht aus dem/der Superintendenten/tin, dem/der Stellvertreter/in (Assessor/in), der oder dem Scriba (Schriftführer/in) und weiteren Mitgliedern, die auch Synodalälteste genannt werden. Der KSV wird für acht Jahre von der Kreissynode gewählt. Bu

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