von Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten
Foto: Bei der Vorsynode trafen sich Vertreter aus dem Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, um über eine Vereinigung mit dem Nachbarkirchenkreis Recklinghausen zu beraten.
Die evangelische Kirche in Gladbeck, Bottrop und Dorsten strebt die zeitnahe Vereinigung ihres Kirchenkreises mit dem Nachbarkirchenkreis Recklinghausen an. Die Kreissynode hat kürzlich einen neuen Anlauf für den Jahrzehnte alten Prozess der Annäherung und Zusammenarbeit beschlossen. In dem einstimmig verabschiedeten Richtungsbeschluss werden für die nächsten Schritte Leitlinien beschrieben. Dazu gehört für die Kreissynode auch ein ehrlicher Blick in die Bücher. Demnach kann über eine Vereinigung erst entschieden werden, wenn aktuelle Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden und Kirchenkreise vorliegen. Dann könne eine gegenseitige Bewertung der Chancen und Risiken erfolgen. Vorher sollten bereits weitere Schritte gemacht werden, so die Synode in ihrem Votum: Dazu gehören die Arbeit an einer Konzeption für den neuen Kirchenkreis, eine Strategie für die Kommunikation und vor allem mehr Gelegenheiten zum Austausch und zur Begegnung für Verantwortliche aus beiden Kirchenkreisen. Auch eine gemeinsame Finanzsatzung, also Regelungen zur Geldverteilung, soll erarbeitet werden.
Seit dem Frühjahr 2024 hatten verschiedene Veranstaltungen und Formate das Thema der Zukunftsaussichten behandelt. Alle Presbyterien und Ausschüsse hatten die Gelegenheit zu Stellungnahme, bei einer Vorsynode im Oktober gab es unter den rund 60 Anwesenden einen breiten Austausch über Chancen und Risiken einer Vereinigung. Der Tenor war eindeutig: Jetzt ist die Zeit, und Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Über eine Vereinigung entscheidet nicht eine Kreissynode allein, und so hat die Kreissynode in Recklinghausen im November einen ähnlichen Gesprächsprozess auf den Weg gebracht, der in einen Richtungsbeschluss noch vor den Sommerferien 2025 münden soll. Wenn beide Synoden übereinstimmen und die nächsten Schritte angehen wollen, kann eine Vereinigung frühestens 2028 erfolgen, ein späterer Zeitpunkt scheint wahrscheinlicher. Neben den erklärten Absichten ist dann – weil es sich um zwei große kirchliche Körperschaften handelt – ein komplizierter Verfahrensweg zu beschreiten.
Die Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen waren bis zu ihrer Teilung im Jahr 1961 ein Kirchenkreis. Ein erster Anlauf zu einer Vereinigung war vor gut 15 Jahren gescheitert. Seitdem gibt es eine stetig wachsende Zusammenarbeit beider Kirchenkreise. (SR)