Plädoyer für humanitäres Flüchtlingsrecht

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Zuwanderer auch in den Kirchengemeinden integrieren

Die in Bielefeld-Bethel tagende Landessynode der EKvW diskutiert die Themen Flucht und Migration. Foto: EKvW

"Ich bin fremd gewesen, und ihr habt mich aufgenommen." Unter diesem Motto diskutieren die Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in den kommenden zwölf Monaten über den Umgang mit Zuwanderern und Flüchtlingen.

Die unter www.kircheundmigration.ekvw.de publizierte, interaktive "Hauptvorlage" regt dazu an, die verschiedenen Aspekte des Themas kontrovers zu beleuchten, sie bezieht aber auch klare Positionen. Angesichts einer immer unversöhnlicher werdenden Diskussion in der Gesellschaft sei es nötig, grundlegend Stellung zu beziehen, hieß es bei der Vorstellung des Arbeitspapiers auf der westfälischen Landessynode in Bielefeld.

Die Vorlage beschreibt biblische Positionen zu Flucht und Migration, benennt die Herausforderungen einer Migrationsgesellschaft und präsentiert Integrationsbeispiele aus Kirchengemeinden der 2,2 Millionen Mitglieder zählenden Landeskirche. Gerade für alteingesessene Kirchen Europas biete sich die Chance, wieder neu zu entdecken, dass die Bibel ein Buch der Erfahrungen, Erinnerungen und Hoffnungen von Migration sei.

In dem rund 60-seitigen Papier werden auch die Probleme der Integration angesprochen. Dass Menschen mit einer anderen Kultur, Religion und Sprache nach Deutschland kommen, löse manche Sorge und Befremdung aus, die nicht kleingeredet werden dürfen, schreibt Präses Annette Kuschus im Vorwort. Es gelte, aufmerksam hinzuschauen, Position zu beziehen und Ratlosigkeit auszuhalten. Fremdheit dürfe nicht von vornherein als Bedrohung abgewehrt und Migration nicht ausschließlich als Problem verstanden werden.

Mit Blick auf fremdenfeindliche Angriffe wird in der Vorlage dazu aufgerufen, sich schützend vor Betroffene zu stellen. Kirchengemeinden könnten Räume für eine offene Diskussion mit Migranten zur Verfügung stellen. Christen, die aus anderen Ländern stammen, sollten in das kirchliche Leben vor Ort eingebunden werden.

Migrationsgesellschaften müssten die Bedingungen gestalten, unter denen Integration gelingen könne, heißt es in dem Text. Das sei in Deutschland lange Zeit ignoriert worden. Gefordert wird ein Einwanderungsgestz, das ein humanes Flüchtlingsrecht ausdrücklich einschließt. Integrationsmaßnahmen müssten Flüchtlingen und Zugewanderten offen stehen.

Innerhalb der EU werden einheitliche Standards der Asylverfahren und soziale Teilhabe für Flüchtlinge angemahnt. Auch Deutschland trage eine Politik der Abschottung im Grundsatz mit, kritisieren die Autoren der Vorlage. Sie monieren die Möglichkeit, Asylantragssteller bis zu 24 Monaten oder auch ohne zeitliche Begrenzung in der Erstaufnahme festzuhalten. In dieser Zeit gebe es für diese Menschen keine Integrationskurse, keine Schulpflicht für die Kinder und keine Arbeitserlaubnis.

Besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen soll dem Papier zufolge eine sichere Passage nach Deutschland ermöglicht werden. Als Beispiel wird das Programm "Humanitäre Korridore" in Italien genannt, das vom Bund der Evangelischen Kirchen in Italien (FCEI) und von der Katholischen Gemeinschaft Sant´Egidio getragen und von der EKvW maßgeblich unterstützt wird.

Verteidigt wird das Kirchenasyl. Die Kirche setze sich dabei nicht über Recht hinweg. In der Mehrzahl der Fälle seit 2015 habe eine erneute Prüfung zu einem Bleiberecht für die Betroffenen geführt. In NRW gab es der Vorlage zufolge Ende August 2017 etwa hundert Fälle von Kirchenasyl. Bu/epd

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