Superintendet tritt nicht mehr an

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Kreissynode diskutiert zu Ehe und Trauung

Superintendent Dietmar Chudaska verzichtet auf eine zweite Amtszeit. Foto: Bugzel

Dietmar Chudaska hat das Amt des Superintendenten im Nebenamt wahrgenommen. Die achtjährige Amtszeit des 57-jährigen Theologen endet im Mai nächsten Jahres, Chudaska wird bis Anfang April 2020 noch im Dienst sein. Im Falle einer Wiederwahl könnte er noch fast eine volle Amtszeit ausüben.

"Am Ende wären das dann insgesamt 16 Jahre in dieser Leitungsfunktion. Ich bin aber der Überzeugung, gewisse Leitungsämter leben auch vom Wechsel", begründete Chudaska seinen Entschluss. "Ich war und bin gerne Superintendent dieses Kirchenkreises und habe versucht, an manchen Stellen Akzente zu setzen und Entwicklungen voranzutreiben", erklärte der Theologe vor der Synode.

In der Konsequenz dieser Entscheidung beschloss das Kirchenparlament, das Amt des/der Superintendenten/in wieder hauptamtlich zu besetzen. Dies habe den Vorteil, dass man nicht auf Kandidaten aus dem eigenen Kirchenkreis beschränkt sei, hieß es. Darüber hinaus hätten sich die Voraussetzungen für das Leitungsamt geändert, denn die geplante Vereinigung mit dem Kirchenkreis Recklinghausen sei - auch mittelfristig - nicht mehr aktuell. Die Wahl des/der neuen Superintenden/in findet auf der nächsten Kreissynode im November dieses Jahres statt.

In seinem Bericht vor der Synode warf Chudaska einen Blick auf die zurückliegenden Jahre seiner Amtszeit, die stetes unter dem Leitwort "Gott ehren und den Menschen dienen" stand. Der Kirchenkreis habe in den letzten Jahren in die Ausweitung der Stelle für Krankenhausseelsorge investiert und somit die Voraussetzung geschaffen, Ehrenamtliche für den seelsorgerlichen Dienst in Krankenhäusern, Altenheimen und auch in den Gemeinden auszubilden. Darüber hinaus wurde eine neue Pfarrstelle "Gesellschaftliche Verantwortung" eingerichtet.

Höhepunke in jüngster Vergangenheit seien sowohl der Evangelische Kirchentag in Dortmund als auch die beiden lokalen ökumenischen Kirchentage in Gladbeck und Bottrop gewesen, sagte der Superintendent. "Gerade die lokalen Kirchentage machten deutlich, dass es immer noch erfreulich viele Menschen sind, die sich in unseren Gemeinden engagieren und in Projekte einbringen."

Im weiteren Verlauf der Kreissynode wurde eine Reihe von Gesetzesvorlagen der westfälischen Landeskirche diskutiert und verabschiedet, darunter ein Diskussionspapier zum Thema "Kirche und Migration". Man wolle vor Ort keine Flüchtlinge allein lassen, die Gewährung von Kirchenasylen, Taufen, Sprachkursen, Begleitung bei Behördengängen und Asylverfahren gehörten zum Alltag in den Gemeinden des Kirchenkreises, hieß es. "Dieses Engagement ist kein kurzfristiges Strohfeuer, sondern ein nachhaltiges Bemühen, Fremde in unsere Gemeinden und in die Gesellschaft zu integrieren."

Die Synode stimmte zudem dafür, dass künftig alle Paare, die nach deutschem Recht eine Ehe eingegangen sind, auch kirchlich heiraten können. Bislang ist in der westfälischen Landeskirche eine kirchliche Trauung lediglich für heterosexuelle Paare möglich, für alle anderen eine Segenshandlung. Die Gleichstellung aller Paare soll auf der Landessynode im November beschlossen werden. Die Synode betonte aber auch, dass kein/e Pfarre/in gegen seine/ihre Gewissensentscheidung eine Trauung Gleichgeschlechtlicher durchführen muss. Gleiches gelte für die Durchführung einer Trauung mit einem Ausgetretenen oder Nichtgetauften. Bu

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