Unsicherheit durch Konzepte ersetzen

von Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

 

Seit dem 01. März 2021 ist das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Ev. Landeskirche von Westfalen in Kraft. Der Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten hat zügig mit der Umsetzung des Gesetzes begonnen. Superintendent Steffen Riesenberg und Präventionsfachkraft Gitta Werring informierten am Reformationstag über den Stand der Dinge.

„Wir wissen, Stand heute, nicht von schweren Fällen von sexualisierter Gewalt bei uns im Kirchenkreis - auch nicht aus der Vergangenheit“, sagte Riesenberg zu Beginn. Er betonte sogleich: „Das heißt nicht, dass es keine gab, das heißt nur, dass wir es heute nicht wissen.“ Der Theologe unterstützt die eingeleiteten Prozesse, um eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Mit Diplom-Pädagogin Gitta Werring wurde eine Präventionsfachkraft berufen, die gemeinsam mit den Multiplikatorinnen Stefanie Cillessen und Birte Hoffmann die Gemeinden und Leitungsgremien bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen. „Die Schutzkonzepte sollen wie ein Leitfaden wirken, um den Mitarbeitenden und Pfarrer:innen im Bedarfsfall zu helfen, gut zu reagieren und gezielte Maßnahmen einzuleiten,“ sagte Werring. „Wir wollen Unsicherheit durch Konzepte ersetzen. Verantwortung soll klar definiert werden“, ergänzt Riesenberg. Da jede Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Einrichtungen und Gruppen anderen Anforderungen ausgesetzt ist, müssen individuelle Schutzkonzepte entworfen werden, die auch nach Fertigstellung evaluiert und fortgeschrieben werden und nicht in der Schublade verstauben.

Die Schutzkonzepte der Kirchengemeinden sollen bis Sommer 2024 vorliegen. Noch gibt es kein Ergebnis, aber die Gemeinden haben sich unterschiedlich auf den Weg gemacht. So gab es in jeder Gemeinde bereits Einstiegsgespräche und alle haben Zeitpläne für das Schutzkonzept erstellt, die dem Superintendenten vorliegen. Vor und nach den Sommerferien gab es auch erste Schulungen für die Leitungsgremien, um passgenaue Fortbildungen für insgesamt 1.500 Menschen, die als Haupt- oder Ehrenamtliche in unterschiedlichen Funktionen in Kita; Frauenhilfe etc. tätig sind, zu erarbeiten. Weitere Schulungen sollen folgen. Zudem haben alle Mitarbeitenden, Pfarrer:innen und auch Menschen in Leitungsgremien (Kirchenvorstand oder Presbyterium), wie im Kirchengesetz vorgesehen, ein „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ vorgelegt. „Es gab keine bösen Überraschungen“, zeigte sich Riesenberg erfreut.

Foto: Jörg Eilts

 

 

 

 

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