Viel Arbeit für Betreuer

von Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Infoveranstaltung im Gladbecker Fritz-Lange-Haus

Die Änderungen zum Bundesteilhabegesetz beschweren den rechtlichen Betreuern viel Arbeit. Foto: privat

Es geht zum Beispiel um die finanzielle Absicherung von Menschen mit Behinderungen, die das Gesetz neu regelt, sagen Detlev Ingendoh vom Evangelischen Betreuungsverein Gladbeck und Iris Berger vom Sozialamt.

Vor allem müssten jetzt Anträge neu gestellt werden für Leistungen, die bislang vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe automatisch etwa an Träger von Wohungseinrichtungen oder von Behindertenwerkstätten gezahlt wurden.

Das müsse so schnell wie möglich passieren, ansonsten gebe es im Januar 2020 kein Geld, betonen Ingendoh und Berger. Insbesondere das stationäre Wohnen erfahre starke Veränderungen, die ein rechtzeitiges Handeln der rechtlichen Betreuer erforderten.

Viele ehrenamtliche Betreuer, das sind oft ältere Familienangehörige von behinderten Menschen, seien mit den komplizierten Änderungen des Bundesteilhabegesetzes überfordert und stünden vor einem großen Problem. "Viele wissen gar nicht, dass sich etwas ändert", wissen Ingendoh und Berger. "Und wenn doch, wissen sie nicht, was sich genau ändert und was sie tun müssen."

Deshalb bieten der Evangelische Betreuungsverein Gladbeck und das Sozialamt der Stadt ihre Hilfe an: Am Mittwoch, 4. September, um 17.30 Uhr sind ehrenamtliche und gesetzlich bestellte Betreuer zu einer Informationsveranstaltung im Fritz-Lange-Haus, Friedrichstraße 7, eingeladen.

Dort stellen die Experten die anstehenden Änderungen im Gesetz vor und beantworten Fragen. "Auch die ganz spziellen Probleme des Einzelfalls können vorgetragen werden." Denn viele Betroffene hätten Angst vor der Materie und schöben die Probleme ungelöst vor sich her. "Wir wollen ihnen helfen", betonen Ingendoh und Berger. Bu

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