Konzeption

Gemeinsam haben die Mitarbeiterinnen ihre pädagogischen Grundsätze überarbeitet und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen Bedürfnissen. In unserer Kindertageseinrichtung findet es Geborgenheit und Überschaubarkeit. Es hat einen si-cheren Rahmen, innerhalb dessen es sich in der Gruppe weiterentwickeln, sich selbst und seine Welt spielerisch entdecken kann. Die Nähe zur Kirchengemeinde öffnet unseren Kindern früh die Tür zu biblischen Personen und Geschichten, zum Kirchenjahr und zum christlichen Glauben.
In unserer Kindertageseinrichtung ist immer Bewegung. Jeder Tag ist anders, jedes Kindergartenjahr fordert einen flexiblen Rahmen und neue (Handlungs-) Spielräume. Neue gesetzliche Anforderungen, Wartelisten sowie Anfragen von Eltern nach verän-derten Betreuungszeiten geben unserer Einrichtung den klaren Auftrag, zu reagieren, anpassungsfähig zu sein und zu bleiben. In den letzten Jahren ist im Kindergarten Martin Luther ein neues Team entstanden. Durch verändert vorhandene Ressourcen, Interessen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Leidenschaften entsteht in der Arbeit mit den Kindern ein neuer Zusammenklang.
Diese Veränderungen haben uns dazu veranlasst, die Konzeption zu aktualisieren und zu überarbeiten. Unsere Ziele der Konzeption sind Arbeitsgrundlage für die pädagogi-schen Mitarbeitenden und Hilfe für Eltern, Familien und Interessierte bei der Wahl der Kindertageseinrichtung.

2.1. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Im November 2013 haben alle Beschäftigten der Ev. Luth. Kirchengemeinde an einer Auftaktveranstaltung für das BETA Gütesiegel teilgenommen. Im Anschluss daran, erfolgte die Erarbeitung der notwendigen Prozesse. Im Juli 2015 wurde unsere Kindertageseinrichtung zertifiziert.
Leben und reflektieren des Qualitätsmanagementsystems und das Überprüfen in internen Audits/Selbstevaluation (1x Jährlich) zeigen uns den Veränderungsbedarf an und lassen ausgegliederte Prozesse durch neue ersetzen.
Die Selbstevaluation (ein Verfahren zur systematischen und fachlich begründeten Überprüfung und Einschätzung der erreichten Qualität der Arbeit) ist ein wichtiges Instrument um sicher zu stellen, dass die im Bundesrahmenhandbuch beschriebenen Qualitätskriterien in der Praxis Anwendung finden und umgesetzt werden.

Die Rezertifizierung erfolgt 5 Jahren nach dem Urkundendatum und wird mit einer erneuten Prüfung abgeschlossen.

3. Pädagogische Inhalt und Schwerpunkte

Eingewöhnung

Es ist uns sehr wichtig, gemeinsam mit den Familien „einen guten Start hinzulegen“, und den neuen Kindern und Eltern genügend Raum und Zeit für eine gelungene Eingewöhnungsphase zu geben. Dies beginnt mit der Vertragsunterzeichnung vor Beginn des neuen Kindergartenjahres, zu dem alle neuen Eltern persönlich und schriftlich eingeladen werden, um die Abläufe und die zukünftigen Bezugspersonen ihrer Kinder kennen zu lernen. An diesem Termin werden Schnuppertermine, sowie individuelle Termine für Hausbesuche festgelegt, damit der Erstkontakt in häuslicher Umgebung stattfindet.
Möglichst zeitnah zum Kindergartenstart erfolgen die Schnuppertermine. Dieses Schnuppern findet nach Absprache mit den Erziehern im Vor- oder Nachmittagsbereich statt. Beginnt das Kindergartenjahr, so geben wir jedem Kind die Zeit, die es benötigt, um sich an die Gruppe und die Bezugspersonen zu gewöhnen. Insbesondere sind Ritu-ale, wie getröstet zu werden, ein Lieblingsspielzeug mitzubringen oder sich zurückziehen zu können an dieser Stelle sehr bedeutsam. Von einer guten, intensiven und individuellen Eingewöhnungszeit profitieren alle: Kinder, Eltern und die Kindertageseinrichtung.

3.1. U3 Kinder und deren Start in unserer Tageseinrichtung

In der Kindertageseinrichtung Martin Luther werden seit dem 01.08.2013 U3 Kinder im Gruppentyp I betreut. Jährlich werden 6 Kinder aufgenommen, die erst ab November des Jahres das 3. Lebensjahr erreichen. Gezielt auf diese Altersstufe ist das Mobiliar hin angeschafft oder verändert worden. Ebenso hat sich das Team auf die veränderten Bedingungen im Hinblick der Bedürfnisse der U3 Kinder weiterqualifiziert und im Team Handlungsabläufe manifestiert.

3.1.1 Beschwerdemanagement

Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten der Kinder
Die Mitarbeitenden sind für den Umgang mit Beschwerden geschult. Alle Mitarbeitenden wissen um die Vorgehensweise anhand des Beschwerdemanagementkataloges

3.1.1. Beschwerdemanagementkatalog

  • Beschreibung der Möglichkeiten, Beschwerden in der Tageseinrichtung vorzutragen:
    - „Stilles Ohr“ an der Eingangstür (sog. Meckerkasten)
    - Tür-/ & Angelgespräche
    - Elterngespräche
    - Elternabende
  • Elternkaffee
    - Elternveranstaltungen
    - Elternratstreffen
    - Rat der Tageseinrichtungen (auf Stadtebene)
  • Bewertung und bei Bedarf Erfassung, Behebung und Bearbeitung von Beschwerden:
    - positive Annahme der Beschwerden
    - schriftliche Festhaltung im Beschwerdebuch oder im Gruppenbuch
    - schriftliche Festhaltung anhand eines Protokolls oder Gesprächsprotokolls
    - sind Kritikpunkte vorhanden oder werden vorgetragen, so werden diese im
  • Team besprochen und über Lösungen nachgedacht, bzw. Veränderungen getroffen
    - kollegiale Beratung (Einzelgespräch, Kleinteam, Gesamtteam, Träger, Elternrat)
    - Terminierung eines Elterngesprächs zur Lösungsfindung
    - Gesprächsprotokoll
    - Umsetzung und Durchführung der Korrekturmaßnahmen
    - Reflexionsgespräch mit den beteiligten Personen
    - Vermerk im Beschwerdebuch
  • Analyse der Beschwerdeursachen:
    - kollegiale Beratung
    - Beobachtungen
    - sammeln von Hintergrundinformationen
    - führen von Elterngesprächen

3.1.2. Beschwerden von Kindern

Des Weiteren können unsere Kinder innerhalb der regelmäßig stattfindenden Kinder-konferenzen ihre Wünsche und Anregungen zum Ausdruck bringen. Dabei dienen ver-schiedene Materialien als Kommunikationsinstrument oder auch zur Abstimmung, wie z.B. das „Sprachschaf“. Für Kinder die sich nicht oder kaum mitteilen können oder mö-gen, übernimmt eine pädagogische Mitarbeitende, die die Kinder sensibel beobachtet und in Zusammenarbeit mit den Eltern, die Rolle als sog. Sprachrohr der Kinder.

 

3.2. Unser christliches Menschenbild

Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes verpflichten wir uns, die uns anver-trauten Kinder respektvoll zu behandeln und für eine Atmosphäre der Wertschätzung zu sorgen. Wir nehmen die Unterschiede im Hinblick auf Kultur, Religion und Herkunft wahr, akzeptieren und respektieren sie. Kinder sind einmalig und von Gott gewollt. In unserer Kindertageseinrichtung nehmen wir sie so an, wie sie sind. Wenn ein Kind besonderen Förderbedarf hat, bieten wir Hilfen an, vermitteln Unterstützungsangebote für die Eltern und bringen Hilfsmöglichkeiten auf den Weg. Wir nehmen die Anliegen der Kinder ernst. Bei Bedarf bieten wir ihnen Hilfe und Unterstützung zur Problemlösung an. Die Würde jedes einzelnen Kindes ist für uns sehr wichtig, dazu gehört auch die Wahrung der Intimsphäre. Wir bieten den Kindern Schutzräume hinsichtlich ihrer Rechte auf Rückzugsmöglichkeiten, auf Meinungsfreiheit, Gefühlsäußerung, freies Spiel und freie Entfaltung.
Die Kinder sind die Akteure ihrer Entwicklung in ihrem eigenen Tempo. Jedes Kind, das zu uns in den Kindergarten kommt, betrachten wir als eine eigenständige Persönlichkeit, die ihre individuellen Bedürfnisse und Neigungen mitbringt. Wir haben bei der täglichen Begegnung mit ihnen die Aufgabe, uns partnerschaftlich mit ihnen auf den Weg zu machen, um mit ihrem Wissensdurst und ihrem Entwicklungstempo Schritt halten zu können. Bei uns im Kindergarten haben die Kinder ein Recht darauf, Antworten auf ihre Fragen zu suchen und zu finden, ihren eigenen Handlungsspielraum gemäß ihrem derzeitigen Entwicklungsstand zu entdecken und auszuleben. Hierbei achten wir als ihre Bezugspersonen auf die Vielseitigkeit sowie auf die unterschiedlichen Interessensgebiete der Kinder und deren individuellen Geschichten. Unsere Kindertageseinrichtung ist ein Ort, an dem wir uns respektvoll unserem Gegenüber verhalten und im täglichen Miteinander die Würde des Anderen achten.

Religiöse Erziehung

In unserer evangelischen Kindertageseinrichtung geben wir den Kindern die Möglichkeit den evangelischen Glauben kennenzulernen. Dies geschieht zum einen durch religiöse Geschichten und Lieder im Alltag sowie durch Gebete und religiöse Impulse im Morgenkreis. Die Mitarbeiter lassen ein philosophieren über Sinnfragen des Lebens zu und unterstützen dem kindlichen Wunsch nach Geborgenheit und Zusammengehörigkeit. Zu unserem religiösen Verständnis zählen wir die Erhaltung und Wertschätzung der Schöpfung Gottes. Dies vermitteln wir den Kindern gerne in kleinen Projekten wie z.B. „von der Raupe zum Schmetterling“.

Die Kinder lernen in der Zeit im Kindergarten die religiösen Rituale zu den verschieden Festen im Kirchenjahr kennen und die Bedeutung für uns Christen schätzen.
Kinder mit anderen Glaubensrichtungen geben wir die Möglichkeit diese in den Grup-penalltag zu integrieren.

 

3.3. Interkulturalität

Interkulturalität bedeutet für uns, kulturell unterschiedlich geprägte Lebenswirklichkeiten der von uns begleiteten Kinder wahrzunehmen, zu achten und in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. Unser Ziel ist es, verschiedene Kulturen kennen zu lernen, Lebensformen und Sprachen zu begleiten und die Basis für eine grundlegende Akzeptanz unterschiedlicher Perspektiven zu legen. Das Erlernen der deutschen Sprache als Wegbereitung zur Einschulung von Kindern mit Migrationshintergrund wird von uns im Kindergartenalltag durch Sprachförderangebote bewusst unterstützt. Eine Vielfältigkeit verschiedener Kulturen empfinden und erleben wir als Bereicherung unseres Lebensalltags.

3.4. Beobachtung und Dokumentation

Um die Entwicklungsprozesse der Kinder kontinuierlich wahrzunehmen und zu dokumentieren, arbeiten wir mit standardisierten Beobachtungsbögen: wie z.B. "Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter" und den "BaSiK"- Bogen .
So können wir uns ein ganzheitliches Bild vom Kind machen und es dort unterstützen, wo es Hilfe braucht. Darüber hinaus dienen uns die Beobachtungen als Grundlage für regelmäßig stattfindende Entwicklungsgespräche, die den Eltern unserer Einrichtung im Herbst oder Frühjahr angeboten werden. Gleichzeitig haben die Eltern stets die Möglichkeit Gespräche zwischendurch zu vereinbaren.
Beobachtung der Sprachentwicklung oder eigene Checklisten zur Eingewöhnung. Jedes Kind hat einen Portfolio-Ordner, in dem Fotos, Bilder und Gebasteltes ihren Platz finden, und der von den Kindern im Gruppenalltag jederzeit angeschaut und umgestaltet werden darf. Auf diese Art und Weise gestalten auch die Kinder ihre Dokumentation des Kindergartenalltages aktiv mit. Zudem werden bei Bedarf andere Verfahren zur Diagnostik bzw. Beobachtung heran gezogen. So durchlaufen die Schulkinder 10 Monate vor der Einschulung das BISC – das Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreib-Problematiken.

3.5. Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung

Die alltagsintegrierte Sprachförderung begleitet jede Situation im Alltag. Dabei sind die Erzieherinnen/Erzieher Sprachvorbild für die Kinder und regen vielfältige Sprachanlässe an. Sie unterstützten ihre Sprache durch Mimik und Gestik, sowie durch unterschiedliche Betonungen und Sprachmelodien. Sie hören dem Kind aufmerksam zu, vertiefen durch offene Fragen Gespräche mit dem Kind und nehmen sich ausreichend Zeit, alltägliche Situationen und Handlungen sprachlich zu begleiten. Die Erzieherinnen/Erzieher begeben sich auf die Höhe des Kindes. Sie wenden sich dem Kind intensiv zu und schaffen somit für sich und das Kind eine "Sprachinsel". Die Erzieherinnen/Erzieher achten auf ein sprachförderliches Kommunikationsverhalten, so wiederho-len sie fehlerhafte Äußerungen des Kindes richtig ("Korrektives Feedback"). Sie vermitteln den Kindern Freude am Kommunizieren. Auf Grundlage eines einheitlichen Beobachtungsverfahrens in der Kindertageseinrichtung wird der individuelle Sprachentwicklungsstand des Kindes ermittelt und mit den Eltern in Entwicklungsgesprächen besprochen. Zur Unterstützung verwenden unsere Erzieherinnen/Erzieher den "BaSiK"- Bogen (U3/Ü3)“, von Renate Zimmer erschienen im Herder Verlag.
Gleichaltrige oder auch ältere Kinder werden im gemeinsamen Spiel zu Sprachvorbildern und lernen voneinander. Die Erzieherinnen/Erzieher beobachten das Spiel und integrieren Kinder mit geringerer sprachlicher Kompetenz in diese Spielgruppen.
Lieder, Reime, Fingerspiele sowie eine Spielbegleitung durch die Erzieherinnen/Erzieher gehören zu den täglichen Angeboten im Kindergartenalltag und unterstützen die Sprachförderung.
Das dialogische Lesen und Betrachten von Büchern wird zu einem festen Bestandteil des Tages. Dabei führt das Kind. Es sucht das Buch aus, blättert selbst um und beginnt etwas zu benennen. Die Erzieherinnen/Erzieher folgen dem Kind aufmerksam, knüpfen dann mit einer eigenen Äußerung oder Fragestellung an und lesen vor.
Durch stetige Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte sind diese stets auf dem aktuellen Stand und fördern die individuellen Sprachkompetenzen der Kinder. Dabei wenden sie grundlegende Kenntnisse über die kindlichen Spracherwerbsprozesse an und stehen im regelmäßigen Austausch untereinander.

5. Bedeutung des Spiels

Das freie Spiel bildet die Grundlage für die geistige, körperliche, seelische und soziale Entwicklung des Kindes. Es steht im Mittelpunkt unseres ganzen Kindergartengeschehens, mit anderen Worten: Bei uns wird ausgiebig gespielt.
Wir stellen den Kindern vielseitiges Spielmaterial zur Verfügung - vom einfachen, scheinbar wertlosem Material bis hin zu Musikinstrumenten. Das Spiel ist die ideale Form des Lernens. Das Kind beschäftigt sich freiwillig und aus eigenem Antrieb heraus mit dem, was es im Augenblick erlebt, erfreut oder auch bedrückt.
Das frei gewählte Spiel ist so lange interessant, bis ein Lernprozess abgeschlossen oder auch die Lust verloren gegangen ist. Im Spiel kann das Kind eigenständig seine Probleme lösen und die Spielsituation so gestalten, wie es ihm gerade sinnvoll erscheint. Intensives, konzentriertes und lustvolles Spielen entspricht der ernsthaften Arbeit von Erwachsenen und ist somit die beste Vorbereitung für die Schule.
Projektarbeit gehört zur aktiven Umsetzung bestimmter Lerninhalte. Darüber hinaus beinhalten unsere Projekte Alltagssituationen der Kinder, z.B. die eigenen Haustiere, Impulse von außen (Müllabfuhr und Mülltrennung) oder auch jahreszeitlich kirchliche Themen (z.B. Erntedank).
Projekte ziehen sich wie ein roter Faden durch den Kindergartenalltag, die aktuell aufgegriffen werden, ohne dabei das Spielen, Turnen, Lesen, und Toben zu vernachlässigen. Ebenso ist es uns wichtig, immer wieder projektfreie Zeiten zu haben, um zu spüren, wo neue Interessen liegen. Zu den Angeboten des jeweiligen Projekts gehören Lieder und Spiele, Bilderbücher und Geschichten, kreative und gestalterische Arbeiten, Ausflüge und Besuche anderer Institutionen, Feste und Gottesdienste. Das laufende Projekt wird den Eltern an den Wänden im Flurbereich transparent gemacht.

5.1. Angebote und Förderung

Die Kindergartenzeit ist ein prägender Abschnitt im Leben und in der Entwicklung des Kindes. Daher versuchen wir, in einer positiven Atmosphäre die Kinder auf ihrem Weg mit viel Spaß und Freude zu begleiten. Über Finger- und Reimspiele, Erzählkreise, Geburtstagsrituale etc. tragen wir zur Förderung der Sprachkultur bei. Auch haben die Kinder jederzeit freien Zugriff auf (Bilder-) Bücher und Lexika.
Für sprach auffällige Kinder bieten wir eine spezielle Förderung außerhalb des Grup-pengeschehens in Kleingruppen an.
Bei uns ist jeden Tag Musik zu hören. Wir singen und kennen viele (Bewegungs-) Lie-der, Sing- und Tanzspiele, die wir im Kreis wie auch zwischendurch aus der Situation heraus einfließen lassen.

Für die von uns begleitenden Gottesdienste bereiten wir mit den Kindern thematisch passende Lieder vor. Angebote zum Gestalten, Regelspiele, Bilderbuchbetrachtung, Kochen, Sprachförderung etc. finden bei uns stets in Kleingruppen statt, um besser auf die Bedürfnisse einzelner Kinder eingehen und ihnen gezielte Hilfestellungen geben zu können.

5. Partizipation

Partizipation bedeutet, Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Angelegenheiten. Wir beteiligen Kinder aktiv an Entscheidungen z.B. an der Wahl des Spielortes, des Spielpartners bis hin zur Mitbestimmung bei der Wahl von Projekten. Um sich zu beteiligen, nehmen wir die Kinder mit ihren eigenen Wünschen und Interessen wahr und diese bringen sie z.B. in Kinderkonferenzen oder bei Abstimmungsrunden zum Ausdruck. In Konfliktsituationen unterstützen wir die Kinder, eigene Lösungswege im Miteinander zu finden und zu gehen. Das ist aber nicht immer leicht und stellt einen Lernprozess dar, der von uns Fachkräften begleitet werden muss („Hilf mir, es selbst zu tun“ Leitspruch von Maria Montessori).
Partizipation ist keine zusätzliche Aufgabe für unseren Kindergarten, sondern Teil der pädagogischen Arbeit. Diese frühen Ansätze von sozialem Lernen durch Mitwirkung und Mitbestimmung geben den Kindern Raum, ihre Angelegenheiten und Interessen auf demokratischem Wege zu entdecken und zu vertreten. So lernen sie, Fähigkeiten für ein selbstverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zu entwickeln.

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Kindertagesstätte ist eine familienergänzende Einrichtung, so dass jedes Kind seinen Hauptbezug in der Familie hat. Partnerschaftlicher Umgang miteinander ist für alle Beteiligten, für das Kindergartenkind, die Eltern und die Mitarbeitenden des Kindergartens, unerlässlich.
So wie die Partizipation eine wichtige Grundlage des Miteinanders im Gruppengeschehen darstellt, spielt diese ebenso eine bedeutende Rolle in der Erziehungspartnerschaft. Im Mittelpunkt der partnerschaftlichen Beziehung zwischen Eltern und Mitarbeitenden steht die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Diese wichtige Zusammenarbeit erfolgt gleichberechtigt „auf Augenhöhe“ und findet im Dialog statt. Beide Seiten übernehmen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl des Kindes und kooperieren bei dessen Erziehung und Bildung.

Wir sind offen für die Belange der Eltern, für Lob und Kritik, Fragen und Anregungen und freuen uns über Mithilfe und Unterstützung bei Ausflügen, Festen und Aktivitäten der Kindertageseinrichtung.
Zu einer guten Information der Eltern gehören für uns aktuelle Aushänge an den Infowänden, Aufnahmegespräche, jährlich stattfindende Informationsnachmittage, Schnupperstunden und die regelmäßigen Entwicklungsgespräche.
Am Anfang eines Kindergartenjahres werden zwei Elternvertreter/Innen aus der jeweiligen Elternschaft gewählt.
Jährlich stattfindende Elternbefragungen bezüglich Betreuungszeiten, Angebote an Fachthemen, Angebote für die Kinder usw. lassen den Schwerpunkt und die Wünsche der Eltern erkennen und die Auswertung der Elternbefragungsbögen als Aushang ist jedem am Infobrett einsehbar.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Unsere Einrichtung hat bedingt durch Kinder, die zusätzlicher Förderung bedürfen, Kon-takt zur Frühförderung der Stadt Gladbeck und zu verschiedenen Therapeuten z.B. Familienhilfe und Kinderpsychologen. Das Projekt „Klaviergarten“, welches seit mehreren Jahren fester Bestandteil im Angebot an Eltern und Kinder unserer Kindertageseinrichtung ist, auch intensiven Austausch mit den Organisatoren und Klavierlehrerinnen des Folkwang Instituts in Essen.
Auch der Übergang von der Tageseinrichtung für die Kinder in die Schule stellt das Kind vor neue psychosoziale Herausforderungen, deren erfolgreiche Bewältigung durch eine intensive, auf die individuellen Entwicklungsvoraussetzungen und Lebenslagen des Kindes bezogene Koordination zwischen Elternhaus, Schule und Tageseinrichtung unterstützt und begleitet werden muss.
Damit die Kinder den Übergang gut bewältigen, sind die Bildungsangebote von unseren Mitarbeitenden für Kinder und Schule abgestimmt.

7. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzliche Grundlage unserer pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KibiZ).
In den folgenden Auszügen aus dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz). Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern werden der Begriff und der Auftrag der Kindertageseinrichtung durch den Gesetzgeber dargestellt. Die Inhalte der Bildungsvereinbarung von 2002 haben nach wie vor Bestand.

§ 1 (Fn 5) Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

§ 1 (Fn5)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

(1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Einrichtungen.
(2) Das Gesetz gilt für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.
(3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden Fassung (SGB VIII) unmittelbar.
(4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; §§ 5 und 23 bleiben unberührt.

§ 2 (Fn 6) Allgemeine Grundsätze

§ 2 (Fn6)
Allgemeine Grundsätze

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

§ 3 (Fn 3) Aufgaben und Ziele

§ 3 (Fn3)
Aufgaben und Ziele

(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

§ 8 (Fn 5) Gemeinsame Förderung aller Kinder

§ 8 (Fn5)
Gemeinsame Förderung aller Kinder

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.

§ 16 (Fn 5) Familienzentren

§ 16 (Fn5)
Familienzentren

(1) Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere
1. Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder vorhalten oder leicht zugänglich vermitteln, und Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
2. Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit dem Jugendamt bieten,
3. Die Betreuung von unter drei jährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln,
4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, auch solche die über § 13c hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und als Familienzentrum in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sind sowie ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.
(2) Familienzentren können auch auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.

Zusatz:
(Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336))
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2014 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe m) und Nummer 24 treten am 1. August 2015 in Kraft.

Fußnoten :

Fn 3 §§ 3 und 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 385), in Kraft getreten am 1. August 2011.

Fn 5 Inhaltsübersicht, §§ 1, 4, 8, 9, 12, 16, 17, 19, 20, 21, 23, 26, 27 und 28 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), in Kraft getreten am 1. August 2014.
Fn 6 § 2, § 13, § 14 und § 22 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), in Kraft getreten am 1. August 2014.

Copyright 2014 by Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

7. Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung

Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung § 8a

Der Kinderschutz war und ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die Mitarbeitenden sind sich ihrer Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind bewusst. Die Tageseinrichtung unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben.

Den Mitarbeitenden sind die gesetzlichen Bestimmungen bekannt und sie achten auf deren Einhaltung. Sie halten kontinuierlich Kontakt zu den Familien und kennen die Lebenssituation jedes einzelnen Kindes. Sie sprechen mögliche Fehlentwicklungen an, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten, und schlagen den Eltern geeignete Beratungsangebote vor, die beim Erkennen und Lösen von Problemen helfen können. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien gewährleistet ein unbürokratisches und schnelles Handeln zum Wohl des Kindes.

Die Vereinbarung nach §§ 8a Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung Abs.2, und 8b befinden sich in ausführlicher Fassung im QM-Handbuch (K 2.12).

 

Unsere Qualitätsstandards werden regelmäßig durch interne und externe Audits über-prüft und evaluiert. So waren wir bisher nach dem iFQ – Institut für Qualitätsmanage-ment in Essen zertifiziert. Seit 2013 lief für alle Kindertageseinrichtungen der evange-lisch-lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck ein neuer QM-Prozess für das Beta-Gütesiegel, der erfolgreich im Sommer 2015 abgeschlossen wurde.

Konzeption der Kindertageseinrichtung Martin Luther

Stand Okt. 2018                  Download / pdf