Konzept / Qualitätmanagement

Mit dieser Konzeption erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit unseres Familienzentrums. Uns ist es ein Anliegen, unsere Arbeit für Sie transparent darzustellen, um Ihnen eine Vor-stellung davon zu geben, wie ein Tag in der „Kleinen Welt“ abläuft, was die Kinder und Eltern in unserer Einrichtung erwarten können und welche pädagogische Grundhaltung und Werte unserer Arbeit zugrunde liegen.

2. Personelle Besetzung

Aufgrund der unterschiedlichen Gruppenausrichtungen ergeben sich andere personelle Voraussetzungen. So gibt es in der integrativen Gruppe neben den Erzieherinnen eine Heilpädagogin und in den U3-Gruppen Erzieherinnen mit einer Qualifikation im Bereich der Förderung von Kindern unter drei Jahren. Neben den gruppenspezifischen Weiterbildungen gibt es Fachkräfte mit besonderen Qualifikationen, die gruppenübergreifend von Bedeutung sind. So verfügen wir über eine Sprachförderkraft, eine Kinderschutzbeauftragte, eine Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte, die in bestimmten Förderprogrammen ausgebildet sind (z.B. in Bezug auf Farben und Zahlen das „Entenland“ und „Zahlenland“, in Bezug auf die Sprachentwicklung „Hören, Lauschen, Lernen“ oder zur Konzentrations-steigerung das „Marburger Konzentrationstraining“). Regelmäßig nehmen die Mitarbeiter an Fortbildungen und Fachtagungen zu verschiedenen Themen teil. Ebenso finden Team-tage und Fortbildungen mit dem gesamten Team statt. Einmal im Monat werden in einer Teamsitzung interne Absprachen getroffen und Prozesse reflektiert.
Neben dem ausgebildeten Fachpersonal bieten wir gerne auch Jahres- und Schülerpraktikanten die Möglichkeit, einen Einblick in unsere Arbeit zu gewinnen und tragen auf diese Art und Weise zur beruflichen Orientierung von jungen Erwachsenen bei. Unsere Arbeit wird zudem von zwei Küchenkräften, die in der Mittagszeit die anfallenden Arbeiten rund um das Mittagessen erledigen, und drei Reinigungskräften unterstützt.

2.1. Qualitätsmanagement

Neben der Zertifizierung zum Familienzentrum wird unsere pädagogische Arbeit durch unterschiedliche Qualitätsstandards gesichert. Diese werden regelmäßig durch interne und externe Audits überprüft und evaluiert. So waren wir bisher nach dem iFQ – Institut für Qualitätsmanagement in Essen zertifiziert.
Die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (BETA) in Zu-sammenarbeit mit dem Diakonischen Institut für Qualitätsentwicklung im Diakonischen Werk der EKD e.V. habe ein Bundesrahmenhandbuch entwickelt nach dem mit externen Auditoren entsprechende Prüfungen vorgenommen werden.
Das Gütesiegel wurde im Juli 2015 erteilt und muss nach fünf Jahren (2020) durch eine erneute Prüfung (Re-Audit) bestätigt werden. Alle Mitarbeiterinnen kennen das erstellte QM-Handbuch. Dieses Handbuch wird immer den veränderten Prozessen der Einrichtung angepasst bzw. fortgeschrieben.

2.2. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Seit 2013 läuft für alle Kindertageseinrichtungen der evangelisch-lutherischen Kirchenge-meinde Gladbeck ein neuer QM-Prozess für das Beta-Gütesiegel.

Im November 2013 haben alle Beschäftigten der Ev. Luth. Kirchengemeinde an einer Auf-taktveranstaltung für das BETA Gütesiegel teilgenommen. Im Anschluss daran, erfolgte die Erarbeitung der notwendigen Prozesse.

Leben und reflektieren des Qualitätsmanagementsystems und das Überprüfen in internen Audits/Selbstevaluation (1x Jährlich) zeigen uns den Veränderungsbedarf an und lassen ausgegliederte Prozesse durch neue ersetzen.

Die Selbstevaluation (ein Verfahren zur systematischen und fachlich begründeten Über-prüfung und Einschätzung der erreichten Qualität der Arbeit) ist ein wichtiges Instrument um sicher zu stellen, dass die im Bundesrahmenhandbuch beschriebenen Qualitätskrite-rien in der Praxis Anwendung finden und umgesetzt werden.

Einmal jährlich findet eine Elternbefragung statt, diese dient zur Fremdevaluation.

3. Pädagogische Grundhaltung

Unsere pädagogische Arbeit wird von dem situations- und dem kindorientierten Ansatz geprägt. Das bedeutet für uns, dass in den unterschiedlichen Situationen des Kindergartenalltags, die Kinder dazu ermutigt werden ihren individuellen Kompetenzen und Be-dürfnissen entsprechend, Erfahrungen zu sammeln. In verschiedenen Bildungsräumen werden den Kindern vielfältige Anregungen geboten, die sie animieren, selbstständig und nach ihren Interessen zu lernen. Neben den Räumen und Bereichen unterstützen die pä-dagogischen Mitarbeiter mit ihren unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten und Kompe-tenzen die ganzheitliche Entwicklung der Kinder. Es ergibt sich somit ein Lernumfeld, in dem sich jedes Kind individuell mit seinen Vorlieben, Bedürfnissen und seinem ganz eigenen Entwicklungstempo angenommen fühlt und dadurch mehr Selbstbewusstsein erlan-gen kann. Es soll Akteur seiner eigenen Entwicklung sein, die Förderung erfahren, die es benötigt, und sich als gleichwertig erleben.

3.1. Eingewöhnung

In diesem Kontext ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Eltern wichtig. Nur in einer gelungenen, sich ergänzenden Erziehungspartnerschaft, in der sich Eltern und Erzieher austauschen und gemeinsam die Entwicklung des Kindes reflektieren, ist eine bestmögliche Förderung möglich. Um den Austausch zu fördern, finden regelmäßig Elterngespräche statt. Neben der Möglichkeit am Elternsprechtag ein intensives Gespräch zu führen, sind wir jederzeit gerne bereit, einen anderen Gesprächstermin zu vereinbaren und stehen den Eltern somit in jeder Lebenslage als Gesprächspartner zur Verfügung.
In unserer Einrichtung legen wir besonders großen Wert auf eine Individuelle Eingewöh-nung der Kinder. Da unsere Kinder aus den verschiedensten Familienverhältnissen zu uns kommen, legen wir uns auf kein bestehendes Eingewöhnungsmodell fest. Wir reflektieren die erste Zeit jeden Kindes in den Teamsitzungen und besprechen mögliche Verbesserun-gen. Die individuelle Eingewöhnung wird in den Beobachtungsbögen „Die ersten Tage“ und „Die ersten Wochen und Monate“ dokumentiert. Wir legen besonderen Wert auf den stetigen Austausch mit den Eltern über den Stand dieser wichtigen Phase.
Die Eingewöhnung beginnt mit Informationen für die Eltern bei einem Hausbesuch. So lernen die Eltern vor der Aufnahme des Kindes die zukünftigen Erzieher/Erzieherinnen kennen, sie werden in das Konzept und die Organisation des KiTa – Alltags eingeführt und bekommen einen Eingewöhnungsleitfaden an die Hand. Innerhalb des Hausbesuches legen wir mit der Familie die richtige Eingewöhnungszeit für das Kind fest, die mit der Aufnahme des Kindes beginnt.
Bevor das Kind aufgenommen wird, folgen gestaffelt zwei Besuchsvormittage für je 1,5 Stunden mit je einem Elternteil.
Die Verabschiedung des Elternteils vom Kind und die Übergabe an die Erzieherinnen der Kleingruppe erfolgt mit individuellem Ritual nach und nach immer kürzer/schneller. Das Elternteil hält sich während dieser Phase bedarfsgemäß zur früheren Abholung bereit. So können die Eltern auch in der Einrichtung verbleiben und sich im Hallenbereich/Elterncafé aufhalten.
Wichtig ist, dass der Trennungsschmerz so gering wie möglich gehalten und die Zuversicht, das sichere Gefühl, beim Kind, immer wieder abgeholt zu werden, so intensiv wie möglich gestärkt wird. Beim Finden und der Auswahl der Rituale werden die Eltern/Elternteile unterstützt (das eigene Kuscheltier, ein „Schmusetuch“ von der Mutter, ein Foto, ein Spielzeug,…). Die Bezugserzieher/-erzieherinnen erleichtern das Einleben/Einfügen in eine/die Gruppenstruktur und die Verinnerlichung einer neuen, der institutionellen Tagesstruktur.
Der strukturierte Tagesablauf und die Bezugspersonen bieten Kontinuität und Verlässlich-keit, die vertraute Raumgestaltung unterstützt das Gefühl der Vertrautheit und Sicherheit, erleichtert die Orientierung.
Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit, die das Vertrauen des Kindes stärken, wird von den Eltern erwartet und ist ihr entscheidender Anteil am Gelingen der Eingewöhnung!
Die Betreuungszeit kann nicht vom ersten Tage an ausgeschöpft werden, sondern ist schrittweise auszuweiten.
Beim Übergang zur Schule stehen wir den Familien ebenfalls unterstützend zur Seite und können anhand gemachter Erfahrungen mit dem Kind, dieses individuell auf die Schule vorbereiten und mit Hilfe unserer Dokumentationen eine angemessene Beratung der Eltern gewährleisten.

3.2. Beschwerdemanagement

Die Mitarbeitenden sind für den Umgang mit Beschwerden geschult. Alle Mitarbeitenden wissen um die Vorgehensweise anhand des Beschwerdemanagementkataloges.

3.2.1. Beschwerdemanagementkatalog

  • „Stilles Ohr“ im Windfang (sog. Meckerkasten)
  • Tür-/ & Angelgespräche
  • Elterngespräche
  • Elternabende
  • Elternveranstaltungen
  • Elternratstreffen
  • Rat der Tageseinrichtungen (auf Stadtebene)
  • Bewertung und bei Bedarf Erfassung, Behebung und Bearbeitung von Beschwerden
  • positive Annahme der Beschwerden
  • schriftliche Festhaltung im Beschwerdebuch oder im Gruppenbuch
  • schriftliche Festhaltung anhand eines Protokolls oder Gesprächsprotokolls
  • sind Kritikpunkte vorhanden oder werden vorgetragen, so werden diese im Team besprochen und über Lösungen nachgedacht, bzw. Veränderungen vorgenommen
  • kollegiale Beratung (Einzelgespräch, Kleinteam, Gesamtteam, Träger, Elternrat)
  • Terminierung eines Elterngesprächs zur Lösungsfindung
  • Umsetzung und Durchführung der Korrekturmaßnahmen
  • Reflexionsgespräch mit den beteiligten Personen
  • Vermerk im Beschwerdebuch
  • kollegiale Beratung
  • Beobachtungen
  • sammeln von Hintergrundinformationen
  • führen von Elterngesprächen

3.2.2. Beschwerden von Kindern

Des Weiteren können unsere Kinder innerhalb der regelmäßig stattfindenden Gesprächskreise ihre Wünsche und Anregungen zum Ausdruck bringen. Dabei dienen verschiedene Materialien als Kommunikationsinstrument oder auch zur Abstimmung.
Für Kinder die sich durch ihre Beeinträchtigung nicht oder kaum mitteilen können, tritt unsere Heilpädagogin ein, die die Kinder sensibel beobachtet und in Zusammenarbeit mit den Eltern, als Sprachrohr der Kinder fungiert.

3.4. U3-Betreuung und Integration

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in den unterschiedlichen Gruppenausrichtungen. In den zwei U3-Gruppen lernen die Kleinen von den Großen und zeigen vermehrt Bestrebungen schneller selbstständig zu werden und es den größeren Kindern gleich zu tun. Da sich die Kinder der unterschiedlichen Gruppen sowohl im Vormittags- als auch im Nachmittagsbereich mischen, lernen auch die Kinder der Ü3-Gruppe den Umgang mit den kleineren U3-Kindern und die Kinder der U3-Gruppen den Umgang mit den integrativen Kindern. In allen Gruppen findet sich speziell qualifiziertes Personal.
Die dritte Gruppe nimmt Kinder über drei Jahre und bis zu vier Kinder mit besonderem Förderbedarf auf.
In unserer Tageseinrichtung gibt es eine Heilpädagogin, die die Kinder mit besonderem Förderbedarf begleitet und fördert. Im Team werden alle Mitarbeiter über die Aufnahme neuer integrativer Kinder informiert und ggf. auf Besonderheiten, wie z.B. der Umgang mit bestimmten Verhaltensweisen des Kindes oder eine eventuelle Medikamentengabe, aufmerksam gemacht. Des Weiteren werden im Team Absprachen bezüglich der Raumnut-zung durch die Therapeuten getroffen. Diese unterstützen die zielgerichtete Förderung bedarfsorientiert. Ca. alle sechs Monate findet ein Therapeutenteam statt, in dem sich die Heilpädagogin mit den Therapeuten über die integrativen Kinder austauscht und die Fachkräfte ihre Arbeit untereinander koordinieren. Auf diese Art und Weise können gemeinsam Förderschwerpunkte erarbeitet und reflektiert werden. Darüber hinaus treffen sich in regelmäßigen Abständen alle heilpädagogischen Fachkräfte unseres Trägers. Inhalte dieser Treffen sind Reflexionen der heilpädagogischen Arbeit, Fallbesprechungen, Informationsaustausch, Austausch mit anderen Fachdisziplinen wie zum Beispiel mit den Frühförderstellen in Gladbeck, dem Autismus Zentrum oder verschiedenen Förderschulen.
Zentraler Ansatzpunkt der integrativen Arbeit ist die Teilhabe aller Kinder, unabhängig von den unterschiedlichen körperlichen, emotionalen, sozialen und geistigen Möglichkeiten. Bildungsangebote, Projekte und Veranstaltungen werden durch das Fachpersonal auf die Kinder mit besonderem Förderbedarf zugeschnitten und ermöglichen somit allen eine ihren individuellen Fähigkeiten entsprechende Teilhabe. Im Gruppen- und Einrichtungsalltag leben die Fachkräfte den Kindern vor, dass es normal ist, verschieden zu sein. Es wird auf diese Art und Weise vermittelt, dass jedes Kind sein ganz eigenes Lerntempo hat und es auch Kinder gibt, die manche Fähigkeiten vielleicht später oder ggf. nicht erlernen werden oder bei manchen Dingen mehr Hilfe als andere brauchen. Uns ist es wichtig, deutlich zu machen, dass jedes Kind, egal ob entwicklungsverzögert, schwerstmehrfach behindert oder nicht, seine Stärken hat und jedes Kind etwas dazu beiträgt unsere Gruppe zu bereichern. So entdecken die Kinder z.B. gerade bei den schwerer beeinträchtigten Kindern ein wunderbares Lächeln und lernen so die Unterschiedlichkeit von uns Menschen als wertvolle Vielfalt kennen. Gleiches gilt für interkulturelle und interreligiöse Zusammenhänge.
Unsere Einrichtung ist barrierefrei und somit auch für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen zugänglich. Ein hydraulischer Wickeltisch im Waschraum der integrativen Gruppe ermöglicht durch die Höhenverstellung das selbstständige Auf- und Absteigen der Kinder und erleichtert gerade bei den schweren beeinträchtigten Kindern die Pflege dadurch, dass sie nicht auf einen feststehenden Wickeltisch hoch gehoben werden müssen. Durch unterschiedliche Bereiche in den Gruppenräumen und in der Einrichtung als Ganzes sind vielfältige Bildungsräume und –angebote gegeben. Die Räume sind an die unterschiedlichen Bedarfe der Kinder angepasst und spiegeln ihre Interessen wider. Insbesondere für die Förderung der Kinder mit schwereren körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen sind in allen Spielbereichen besondere Materialien oder Mobiliar integriert, um eine bestmögliche Teilhabe zu gewährleisten. So gibt es beispielsweise Stühle mit Armlehnen, Sitzkissen (für einen Abschlusskreis auf dem Boden), Matratzen und Spiegel, Schaukeln, etc. Diese Materialien sind von allen Kindern zu nutzen und ermöglichen somit allen Kin-dern eine bestmögliche Bildung.
In regelmäßigen Elterngesprächen tauscht sich die Heilpädagogin mit den Eltern der von ihr begleiteten Kinder aus. Auf diese Art und Weise werden eine enge Begleitung und der Informationsaustausch zur individuellen Entwicklung des Kindes gewährleistet. Gemeinsame Förderschwerpunkte werden besprochen und reflektiert und so im Sinne einer Erziehungspartnerschaft zusammen gearbeitet. Ebenso werden die Eltern bei Bedarf zu Schulen oder Therapeuten begleitet oder bei Behördengängen und Angelegenheiten mit Kostenträgern unterstützt. Heilpädagogische Stellungnahmen werden von der Heilpädagogin zu jedem integrativen Kind geführt und regelmäßig aktualisiert. Diese können die Eltern jederzeit anfordern, um sie ggf. bei anderen Institutionen oder Ärzten vorzulegen oder einzureichen.

3.5. Christliches Menschenbild und religiöse Erziehung

Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes verpflichten wir uns, die uns anvertrauten Kinder respektvoll zu behandeln und für eine Atmosphäre der Wertschätzung zu sorgen. Wir nehmen die Unterschiede im Hinblick auf Kultur, Religion und Herkunft wahr, akzeptieren und respektieren sie.
In unserer evangelischen Kindertageseinrichtung geben wir den Kindern die Möglichkeit den christlichen Glauben kennen zu lernen. Dies geschieht zum einen durch religiöse Geschichten und Lieder im Alltag sowie durch Gebete und religiöse Impulse im Morgenkreis. Die Kinder lernen in der Zeit im Kindergarten die religiösen Rituale zu den verschiedenen Festen im Kirchenjahr kennen und ihre Bedeutung für uns Christen. Den Kindern mit anderen Glaubensrichtungen geben wir die Möglichkeit sich mit dem christlichen Glauben auseinander zu setzen und den Gruppenalltag mit Erzählungen aus ihrem Glauben zu bereichern.

3.6. Interkulturalität

Interkulturalität bedeutet für uns, kulturell unterschiedlich geprägte Lebenswirklichkeiten der von uns begleiteten Kinder wahrzunehmen, zu achten und in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. Unser Ziel ist es, verschiedene Kulturen kennen zu lernen, Lebensformen und Sprachen zu begleiten und die Basis für eine grundlegende Akzeptanz unterschiedlicher Perspektiven zu legen. Das Erlernen der deutschen Sprache als Wegbereitung zur Einschulung von Kindern mit Migrationshintergrund wird von uns im Kindergartenalltag durch Sprachförderangebote bewusst unterstützt.

3.7. Beobachtung und Dokumentation

Die Entwicklung der Kinder wird in unserer Einrichtung mit dem Einverständnis der Eltern nach standardisierten Verfahren beobachtet und so die Bildung der Kinder dokumentiert. Hierzu zählen u.a. der Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter für alle Entwicklungsbereiche, (BaSiK U3 oder BaSiK Ü3) zur genauen Beobachtung der Sprachentwicklung oder eigene Checklisten zur Eingewöhnung. Jedes Kind hat einen Portfolio-Ordner, in dem Fotos, Bilder und Gebasteltes ihren Platz finden, und der von den Kindern im Gruppenalltag jederzeit angeschaut und umgestaltet werden darf. Auf diese Art und Weise gestalten auch die Kinder ihre Dokumentation des Kindergartenalltages aktiv mit. Zudem werden bei Bedarf andere Verfahren zur Diagnostik bzw. Beobachtung heran gezogen. So durchlaufen die Schulkinder 10 Monate vor der Einschulung das BISC – das Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreib-Problematiken – und für die schwerer beeinträchtigten Kinder gibt es einen gesonderten Beobachtungsbogen zur „Förderdiagnostik mit schwerstbehinderten Kindern“. Bei Bedarf kann zudem der Münchener Funktionelle Ent-wicklungstest oder der Wiener Entwicklungstest durch die Heilpädagogin durchgeführt werden. Beide Testkoffer sind von unserem Träger angeschafft worden und für alle Einrichtungen zugänglich.

3.8. Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung

Die alltagsintegrierte Sprachförderung begleitet jede Situation im Alltag. Dabei sind die Erzieherinnen/Erzieher Sprachvorbild für die Kinder und regen vielfältige Sprechanlässe an. Sie unterstützten ihre Sprache durch Mimik und Gestik sowie durch unterschiedliche Betonungen und Sprachmelodien. Sie hören dem Kind aufmerksam zu, vertiefen durch offene Fragen Gespräche mit dem Kind und nehmen sich ausreichend Zeit, alltägliche Si-tuationen und Handlungen sprachlich zu begleiten. Die Erzieherinnen/Erzieher begeben sich auf die Höhe des Kindes. Sie wenden sich dem Kind intensiv zu und schaffen somit für sich und das Kind eine "Sprachinsel". Die Erzieherinnen/Erzieher achten auf ein sprachförderliches Kommunikationsverhalten, so wiederholen sie fehlerhafte Äußerungen des Kindes richtig ("Korrektives Feedback"). Sie vermitteln den Kindern Freude am Kommuni-zieren. Auf Grundlage eines einheitlichen Beobachtungsverfahrens in der Kindertagesstät-te wird der individuelle Sprachentwicklungsstand des Kindes ermittelt und mit den Eltern in Entwicklungsgesprächen besprochen. Zur Unterstützung verwenden unsere Erzieherin-nen/Erzieher den "BaSiK"- Bogen (U3/Ü3)“, von Renate Zimmer erschienen im Herder Ver-lag.
Gleichaltrige oder auch ältere Kinder werden im gemeinsamen Spiel zu Sprachvorbildern und lernen voneinander. Die Erzieherinnen/Erzieher beobachten das Spiel und integrieren Kinder mit geringerer sprachlicher Kompetenz in diese Spielgruppen.
Lieder, Reime, Fingerspiele sowie eine Spielbegleitung durch die Erzieherinnen/Erzieher gehören zu den täglichen Angeboten im Kindergartenalltag und unterstützen die Sprach-förderung.
Das dialogische Lesen und Betrachten von Büchern wird zu einem festen Bestandteil des Tages. Dabei führt das Kind. Es sucht das Buch aus, blättert selbst um und beginnt etwas zu benennen. Die Erzieherinnen/Erzieher folgen dem Kind aufmerksam, knüpfen dann mit einer eigenen Äußerung oder Fragestellung an und lesen vor.
Durch stetige Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte sind diese stets auf dem aktuellen Stand und fördern die individuellen Sprachkompetenzen der Kinder. Dabei wenden sie grundlegende Kenntnisse über die kindlichen Spracherwerbsprozesse an und stehen im regelmäßigen Austausch untereinander.
Die Sprachförderung „Sprache erleben mit Wuppi“ beschäftigt sich mit unterschiedlichs-ten Spielen und Aktionen rund um das Thema Sprache. Spielerisch und ungezwungen wird die Sprache der Kinder in einer Kleingruppe von sechs Kindern gefördert.

5. Partizipation

Der Begriff Partizipation meint Beteiligung oder Mitwirkung. In diesem Sinne bestimmen sowohl die Eltern als auch die Kinder unseren Kindergartenalltag maßgeblich mit.
Die Eltern jeder Gruppe wählen zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres zwei Elternvertreter, die die Belange ihrer Gruppe im Elternrat vertreten. Dieser trifft sich ca. alle acht Wochen und thematisiert diverse Themen rund um den Kindergartenalltag. Die Eltern haben somit die Möglichkeit anstehende Entscheidungen mit der Leitung und einem Teil der Mitarbeiter zu diskutieren und zu treffen. Auf diese Art und Weise können Angebote und Aktionen auf die Lebenslagen und Interessen der Eltern abgestimmt werden. Ebenso werden vergangene Angebote, Feste, etc. reflektiert. Neben dem Elternrat haben die Eltern die Möglichkeit, sich im gruppenübergreifenden Elterncafé oder beim regelmä-ßigen, gruppeninternen Elternkaffeetrinken miteinander auszutauschen oder können schriftlich und anonym Anliegen im „Stillen Ohr“, einem Briefkasten im Eingangsbereich, hinterlassen.
Regelungen gehören zu einem Gelingen unseres Alltages mit ca. 65 Kindern und zehn Mitarbeitern unumgänglich dazu. Sie geben den Kindern einen Rahmen für das tägliche Miteinander, aus dem sie selbstbestimmt agieren können. Damit diese Regelungen nicht als Willkür der Erwachsenen erlebt werden, werden sie regelmäßig besprochen und so den Kindern transparent und verständlich gemacht. Haben die Kinder Ideen für eine Änderung oder eine Neuerung der gruppen- oder einrichtungsspezifischen Regeln, werden diese ernst genommen und je nachdem, ob sie die Gruppe oder die gesamte Einrichtung betreffen, in der Gruppe oder im Team mit allen Mitarbeitern erörtert. Durch das partnerschaftliche Miteinander fühlen sich die Kinder mit ihren Wünschen und Ängsten ernst genommen und respektiert. Sie erfahren zudem verschiedene Möglichkeiten mit ihren Bedürfnis-sen und Konflikten umzugehen. Dazu zählen: ihre Interessen vertreten, Probleme selbstständig und gewaltfrei zu lösen und Rücksicht auf andere zu nehmen. Kindergesprächs-runden finden aufgrund der Unterschiedlichkeit der drei Gruppen (zwei U3- Gruppen und eine integrative Gruppe) gruppenintern statt. In regelmäßigen Stuhlkreisen werden aktu-elle Themen im Gruppenalltag besprochen und die Kinder haben die Möglichkeit, ihre Ideen mit einzubringen und über diese ggf. abzustimmen. Auf diese Art und Weise erfah-ren die Kinder demokratisches Verhalten, werden beteiligt und lernen mit Meinungen anderer und mit Kompromissen zu leben. Die Formen der Partizipation werden sowohl im Kleinteam, also gruppenintern, als auch im Großteam mit allen Mitarbeitern gemeinsam erörtert und reflektiert. Auf diese Art und Weise werden bestehende Regelungen oder Konflikte besprochen und bei Bedarf neue Regelungen und Absprachen für das Miteinan-der getroffen. Wird ein Außenbereich z.B. umgestaltet, bespricht das Team, welche Rege-lungen für diesen Bereich gelten. Diese neuen Regelungen werden dann mit den Kindern im Kreis besprochen und auf diese Art und Weise transparent und verständlich gemacht.

6. Gesetzlicher Rahmen

Die gesetzliche Grundlage unserer pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KibiZ).
In den folgenden Auszügen aus dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz). Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern werden der Begriff und der Auftrag der Kindertageseinrichtung durch den Gesetzgeber dargestellt. Die Inhalte der Bildungsvereinbarung von 2002 haben nach wie vor Bestand.

§ 1 (Fn 5) Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

§ 1 (Fn5)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

(1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Einrichtungen.
(2) Das Gesetz gilt für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen.
(3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden Fassung (SGB VIII) unmittelbar.
(4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; §§ 5 und 23 bleiben unberührt.

§ 2 (Fn 6) Allgemeine Grundsätze

§ 2 (Fn6)
Allgemeine Grundsätze

Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern.

§ 3 (Fn 3) Aufgaben und Ziele

§ 3 (Fn3)
Aufgaben und Ziele

(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
(2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten.

§ 8 (Fn 5) Gemeinsame Förderung aller Kinder

§ 8 (Fn5)
Gemeinsame Förderung aller Kinder

Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.

§ 16 (Fn 5) Familienzentren

§ 16 (Fn5)
Familienzentren

(1) Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere
1. Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder vorhalten oder leicht zugänglich vermitteln, und Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,
2. Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit dem Jugendamt bieten,
3. Die Betreuung von unter drei jährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln,
4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, auch solche die über § 13c hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und als Familienzentrum in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen sind sowie ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.
(2) Familienzentren können auch auf der Grundlage eines sozialräumlichen Gesamtkonzeptes als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein.

Zusatz:
(Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336))
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2014 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe m) und Nummer 24 treten am 1. August 2015 in Kraft.

Fußnoten :

Fn 3 §§ 3 und 10 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2011 (GV. NRW. S. 385), in Kraft getreten am 1. August 2011.

Fn 5 Inhaltsübersicht, §§ 1, 4, 8, 9, 12, 16, 17, 19, 20, 21, 23, 26, 27 und 28 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), in Kraft getreten am 1. August 2014.
Fn 6 § 2, § 13, § 14 und § 22 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW. S. 336), in Kraft getreten am 1. August 2014.

Copyright 2014 by Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

7. Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung

Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung § 8a

Der Kinderschutz war und ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die Mitarbeitenden sind sich ihrer Verantwortung gegenüber jedem einzelnen Kind bewusst. Die Tageseinrichtung unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben.

Den Mitarbeitenden sind die gesetzlichen Bestimmungen bekannt und sie achten auf deren Einhaltung. Sie halten kontinuierlich Kontakt zu den Familien und kennen die Lebenssituation jedes einzelnen Kindes. Sie sprechen mögliche Fehlentwicklungen an, die das Kindeswohl beeinträchtigen könnten, und schlagen den Eltern geeignete Beratungsangebote vor, die beim Erkennen und Lösen von Problemen helfen können. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien gewährleistet ein unbürokratisches und schnelles Handeln zum Wohl des Kindes.

Die Vereinbarung nach §§ 8a Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung Abs.2, und 8b befinden sich in ausführlicher Fassung im QM-Handbuch (K 2.12).

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen durch diese Konzeption einen Einblick in unser Familienzentrum mit all seinen Facetten geben konnten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Konzeption des Familienzentrum Noah / KiTa Kleine Welt

Stand Mai 2019                  Download / pdf