Schutzkonzept bei Präsenzgottesdiensten

von Ev. Kirchengemeinde Verband Dorsten

Ev. Kirchengemeinde Holsterhausen
Martin-Luther-Kirche und Heilig-Geist-Kirche
Martin-Luther-Str. 46 und Dillenweg 11 - Dorsten
Gladbeck-Bottrop-Dorsten

Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten
in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Holsterhausen das folgende Schutzkonzept.

Prämisse: Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

Information: Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege angekündigt.
Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:

  • Zeiten und Orte der Gottesdienste
  • Teilnahmebedingungen (s.u.)
  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.
  • Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
    • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
    • Eintrag in Anwesenheitslisten
    • Sitzordnung
    • Hygieneregelungen
    • Abstandsgebot
    • Kein Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

Teilnahmebedingungen: Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist erforderlich.

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso Chorgesang und Bläserchor.

Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.

Teilnehmenden-Obergrenze: Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt. In der Martin-Luther-Kirche, (600 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 100 Personen begrenzt – u.a. durch Schiebetüren können wir den Raum erweitern. In der Heilig-Geist-Kirche, (80 Sitzplätze) wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 20 Personen begrenzt.

Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.

Am Eingang werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Nach Rücksprache mit den Teilnehmenden kann jeweils ein Foto vom Gottesdienstraum gemacht werden. Die Listen und Fotos dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.

Abstandswahrung: Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter. Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt: In der Martin-Luther-Kirche erfolgt der Zugang durch die linke Kirchentür, der Ausgang durch die rechte Kirchentür. In der Heilig-Geist-Kirche erfolgt der Zugang durch die Eingang Gemeindehaus, der Ausgang durch das Gemeindehaus. In beiden Kirchen werden Sitzplätze markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. Personen, die in einem Haushalt leben, können nebeneinander sitzen. Dafür werden bestimmte markierte Sitzplätze vorgehalten. Die Anzahl der markierten Sitzplätze überschreitet nicht die 75% der Personenobergrenze.

Hygiene: Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren. Türgriffe und Handläufe werden desinfiziert. Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.
Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Nur beim Sitzen können sie – freiwillig – abgenommen werden. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken für diejenigen Gottesdienstbesucher bereit, die ohne Maske zum Gottesdienst kommen.

Gottesdienstablauf: Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. In der Martin-Luther-Kirche werden Texte zum Mitlesen über den Beamer projiziert.
Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.
Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet. Chöre und Orchester musizieren nicht.
Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.
Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.
Die vom Presbyterium dafür zu ernennenden Personen überwachen die Einhaltung der Regeln. Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 21. Juni 2020.

         
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Ort, Datum       Der/Die Vorsitzende des Presbyteriums]
         
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Ort, Datum       Zur Genehmigung: Der/Superintendent
         

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