(*) Corona-Update der Landeskirche [08.04.2022]

 

CoronaUpdate zur Gestaltung kirchlichen Lebens

Die notwendigen Voraussetzungen für einen wirksamen Infektionsschutz unterliegen ebenso wie die von Bund und Ländern verantworteten Regelungen einer ständigen Veränderung. Das betrifft auch die vielfältigen Gottesdienstangebote und anderen Gemeindeveranstaltungen in der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Bundesweit sind mittlerweile wesentliche Schutzmaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens zurückgenommen worden. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 1. April 2022 setzt die entsprechenden grundsätzlichen Vereinbarungen des Bundes und der Länder um. Dabei setzt die Verordnung in besonderem Maße auf das eigenverantwortliche Handeln aller Menschen im Land, um gemeinsam „die erfolgreiche Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie so fortzusetzen, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, weiterhin bestmöglich verhindert werden.“

Gleichwohl verläuft das Infektionsgeschehen weiterhin sehr dynamisch. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zu früheren Phasen der Pandemie:

  • Trotz sehr hoher 7-Tage-Inzidenzen bleibt die Zahl der schweren Verlaufsfälle, die einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen, vergleichsweise niedrig. Eine Überlastung der intensivmedizinischen Kapazitäten scheint bis auf Weiteres ausgeschlossen.
  • Das aktive wie das passive Übertragungsrisiko von unimmunisierten und immunisierten Personen hat sich im Gefolge der Omikron-Variante einander angenähert. Auch wer immunisiert ist, kann leicht an Corona erkranken und das Virus an Dritte weitergeben. Allerdings bleibt der deutlich bessere Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf das zentrale Argument für eine Impfung.
  • Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests variiert je nach Hersteller und Testzeitpunkt stark und ist deshalb erheblich eingeschränkt. PCR-Tests, die eine verlässliche Aussage über eine vorliegende Infektion zulassen, stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Insbesondere das Tragen von Masken in Innenräumen wird indes weiterhin grundsätzlich als wirksamer Infektionsschutz erachtet.

Lesen Sie hier den vollständigen und aktuellen Text

» https://www.evangelisch-in-westfalen.de/aktuelles/corona-update/

 

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