Zustiftungen/Spenden

Zustiftungen sind Geldleistungen, die nicht sofort verwendet werden dürfen und damit das Stiftungskapital dauerhaft erhöhen. Die Erträge aus dem Stiftungskapital werden vollständig und nur zur Erfüllung des Stiftungszweckes – Unterstützung der Arbeit der Ev. Kirchengemeinde Dorsten-Holsterhausen – verwendet.

Spenden sind Geldleistungen, die sofort bzw. innerhalb meist eines Jahres vollständig und nur für die Erfüllung des Stiftungszweckes – Unterstützung der Arbeit der Ev. Kirchengemeinde Dorsten-Holsterhausen – verwendet werden müssen.

Warum soll ich zustiften oder spenden?

Mit einer Zustiftung oder einer Spende an die Stiftung schaffen Sie bleibende Werte und unterstützen dauerhaft die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde.

Was kann ich zustiften oder spenden?

Zustiftungen oder Spenden können durch Geld- oder Sachmittel, durch testamentarische Verfügung (Erbschaft) oder Schenkung erfolgen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an – der Stiftungsrat informiert Sie gern!

Wohin soll ich zustiften oder spenden?

Bank: Volksbank Dorsten
IBAN: DE28 42662320 0328473100
BIC: GENODEM1DST

Wie werde ich „Fördernder Zustifter“ / „Fördernder Spender“?

Hier finden Sie die Zustiftungs-/ Spendenerklärung als PDF-Dokument:  Dokumente
Sie können diese per Post oder Fax an unsere Anschrifte senden oder auch direkt im Gemeindebüro abgeben!

Sind meine Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig?

Alle Zustiftungen und Spenden sind für Sie steuerlich abzugsfähig und verringern somit Ihre Steuerlast. Selbstverständlich erhalten Sie von uns automatisch die zur Vorlage beim Finanzamt nötige Bescheinigung. Bis zu einem Betrag von 100,00 EUR reicht sogar der Überweisungsbeleg aus.

Was geschieht mit meiner Zustiftung oder Spende?

Natürlich wird jährlich ein Bericht veröffentlicht, der detailliert Rechenschaft ablegt, was mit Ihrem Geld geschehen ist und wem die Stiftung geholfen hat: Dokumente

Wo finde ich die Stiftungssatzung?

Die Stiftungssatzung und formlose Förderanträge erhalten Sie zu Ihrer Information im Gemeindebüro oder hier zum Download: Dokumente

Wen kann ich ansprechen?

Die Stiftungsverwaltung geschieht durch den vom Presbyterium ernannten Stiftungsrat, Vorsitzender ist Herr Dietmar Roth.

Wenn Sie Fragen haben oder Projekte, die Sie fördern wollen – sprechen Sie die Mitglieder des Stiftungsrates an.